
Berufsdermatologie
Die Abklärung möglicherweise oder wahrscheinlich
berufsbedingt erworbener Hauterkrankungen (meist Kontaktekzeme,
besonders der Hände) gehört zu den wichtigsten Aufgaben
des Allergologen. Ob ein beruflicher Zusammenhang mit dem Entstehen
einer Hauterkrankung möglich erscheint, wird zunächst wieder
in einem ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch erörtert. Zur
weiteren Abklärung stehen dann die oben aufgeführten
allergologischen Testverfahren zur Verfügung. Sofern die
Möglichkeit der beruflichen Bedingtheit einer Hauterkrankung
gegeben ist, kann bei Einverständnis des Patienten ein sogenannter
Hautarztbericht an den zuständigen Unfallversicherungsträger des
Betriebs (Berufsgenossenschaft) erstellt werden. Er dient dazu,
eine beruflich bedingte Hauterkrankung im frühestmöglichen
Stadium zu erfassen, damit geeignete Schutzmaßnahmen zur
Verhinderung einer schweren Hauterkrankung ergriffen werden können
(Hautarztverfahren). Wenn die Berufsgenossenschaft die mögliche,
berufliche Bedingtheit der Hauterkrankung anerkennt, dann trägt
diese auch die Kosten für die Behandlung, was für Patienten
neben der Prävention (Vorsorge) der Hauterkrankung den Vorteil
hat, dass keine Zuzahlungen für Medikamente (wie bei der Gesetzlichen
Krankenversicherung) anfallen und zudem ansonsten nicht verschreibungsfähige
Hautschutz- und Hautpflegemittel kostenlos vom Arbeitgeber oder
der Berufsgenossenschaft zur Verfügung gestellt werden.
Besteht von Anfang an der Verdacht auf eine schwere, berufsbedingte
Hauterkrankung oder kommt es im Laufe des Hautarztverfahrens zu
einer weiteren Verschlechterung des berufsbedingten Hautleidens,
erfolgt in Abstimmung mit dem Betroffenen eine Ärztliche
Anzeige über eine Berufskrankheit. Eine schwere berufliche
Hauterkrankung liegt dann vor, wenn eine "schwere oder wiederholt
rückfällige Hauterkrankung besteht, die zur Unterlassung
aller Tätigkeiten gezwungen hat, die für die Entstehung, die Verschlimmerung
oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder
sein können." Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird von uns zusammen
mit dem Patienten besprochen und geprüft. Grundsätzlich ist es stets
Ziel, die volle berufliche Leistungsfähigkeit ohne Berufsaufgabe oder
–wechsel wiederherzustellen; erst wenn sozusagen keine andere
Chance besteht, sollte die Berufskrankheitenanzeige erfolgen.
Sofern ein Auftrag von einer Berufsgenossenschaft vorliegt, führen
wir auch berufsgenossenschaftliche Begutachtungen durch.
Im folgenden Lexikon finden
Sie Antworten auf die häufigsten Probleme und
Fragen
zu Diagnostik und Therapie in der Derma-
tologie.
Klicken Sie auf die Überschriften und informieren
Sie sich.
Akne
Allergologische
Dia-
gnostik und Therapie
Berufsdermatologie
Gutartige Geschwülste
Haarausfall
Hautkrebs
Hyperhidrose (vermehrtes
Schwitzen)
Injektionslipolyse
Muttermale
Nagelerkrankungen
Pigment- und Alters-
flecken
Rosazea
Stewardesskrankheit
Tattoo
Venenheilkunde
Warzen
The clinic is active.
The following links will provide you with relevant
information about activities.
Refresh your browser!
Training
Skin Cancer
Screening
The clinic is active.
The following links will provide you with relevant
information about activities.
Refresh your browser!
Training
Skin Cancer
Screening